Das Arbeitskraft-Modell 4. August 20134. Juli 2017 Neue Wege in der Agrarpolitik Das Arbeitskraft-Modell (kurz: AK-Modell ) Die Zeit drängt! In Brüssel laufen die intensiven Vorbereitungen für die Ausgestaltung der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013. Damit wir der allseits geforderten Ökologisierung (greening) und dem Wunsch nach mehr Gerechtigkeit ein durchdachtes Konzept entgegestellen können, muss dringend vorgearbeitet werden. Es gilt also ein in allen ( jetzigen und zukünftigen ) EU-Mitgliedsstaaten einfach anwendbares und akzeptiertes System zu entwickeln, mit dem die gerechte Verteilung öffentlicher Mittel an die Landwirtschaft dauerhaft ( gesellschafts-) politisch abgesichert werden kann. Denn immerhin hat der jetzige Agrar-Kommissar in seinem jüngsten Vorschlag eine Degression und die Bindung an die Arbeitskraft gefordert. Ähnliches hatte Fischler 2004 mit seiner Förder-Obergrenze von 300.000 € / Betrieb auch schon versucht, war aber am deutschen Veto gescheitert. Diese Kommissions-Vorlage müssen wir dringend nutzen, einen eigenen Vorschlag zu erarbeiten, der die Idee aufgreift und ein praktikables System, das den WTO-Grundsätzen entspricht (->green-box fähig), umsetzt. Zur Erhaltung der Multifunktionalität der bäuerlichen Landwirtschaft und des vielfältigen ländlichen Raumes ist die Vergütung der öffentlichen Leistungen der Landwirtschaft für unsere Gesellschaft unabdingbar und inzwischen über die Partei- und Sozialgrenzen hinweg als notwendig anerkannt. Denn in unserer Dienstleistungsgesellschaft sind wesentliche Bereiche der Arbeitswelt, deren Einzelleistungen ebenfalls nicht quantifiziert – also nicht gezählt werden können (z.B. Ausbildung, Sicherheit, allgemeine Dienstleistungen, Politik, Verwaltung, etc.) aus der öffentlichen Hand finanziert und keiner der so bezahlten würde sich als Subventionsempfänger bezeichnen lassen. Doch wie verteilt man am sinnvollsten? Da in all den o.g. Bereichen die Arbeitskraft im Mittelpunkt steht, muss das hierbei auch der Fall sein. In den KTBL Berechnungen gibt es für alle landwirtschaftlichen Produktionsverfahren einen durchschnittlichen Arbeitszeitbedarf, der sich nach den betrieblichen Bedingungen richtet. Große Schlaggrößen (z.B.) brauchen weniger Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt als kleine. Die Summe der Arbeitszeiten in den einzelnen Betriebszweigen ergibt in sekundenschnelle die durchschnittliche Arbeitszeit im jeweiligen Betrieb anhand der Daten, die sowieso schon jetzt im Sammelantrag der Agrarförderung erfasst sind. Jetzt kommt der europäische Einfluss. Da die Landwirte in Deutschland mit den Nachbarn in Deutschland einkommensmäßig mithalten müssen und nicht mit den Berufskollegen in Griechenland oder Polen, werden die errechneten Arbeitsstunden mit den regionalen außerlandwirtschaftlichen Vergleichslöhnen multipliziert, so dass ein 50 ha Ackerbaubetrieb mit ca. 800 Jahresarbeitsstunden / ha bei 25,- € regionalem, außerlandwirtschaftlichem Vergleichsstundenlohn auf ca. 20.000,-€ vorweihnachtliche Zahlung käme. Bei Gemischtbetrieben wird die Arbeitszeit der einzelnen erhaltungsnotwendigen Produktionszweige miteinbezogen, wie z.B. die bis jetzt quotierte Milchproduktion (deren Markt- und damit Preisregulierungsinstrument – die Quote – bekanntlich auslaufen soll ). In Niedriglohnländern ist diese Summe natürlich geringer, da die Lebenshaltung und der Durchschnittslohn dort z.T. erheblich niedriger sind, was auch wesentlich gerechter wäre, als der europaweite Grundpreis für den Besitz eines Hektars. Man könnte im AK-Modell auch eine Arbeitskraftdegression einbauen, um so dem Problem des Großgrundbesitzes besonders in den südlichen EU-Staaten zu begegnen. Bei einer bei uns üblichen Jahresarbeitszeit von ca. 1500 Stunden / AK, dies entspricht ca.100 ha, könnte z.B. ab 3 AK die Prämie gesenkt werden, damit der Familienbetrieb mit 1-3 AK eindeutig begünstigt wird. Dies würde dem Gerede über den Nutzen der bäuerlichen Familien für den ländl. Raum und die gesamte Gesellschaft endlich auch die praktische Umsetzung ermöglichen. Voraussetzung für die Akzeptanz dieses Modells ist jedoch die langfristige gesetzliche Verankerung der Mittel im EU Haushalt, da die Familien nicht in Legislaturperioden, sondern in Generationen denken. Für den einzelnen Landwirt ändert sich wenig, die schon erwähnte vorweihnachtliche Zahlung bleibt bestehen, deren Berechnung ist wesentlich gerechter und besser zu begründen, die bessere Arbeitsorganisation und das unternehmerische Denken werden belohnt und das Modell entspricht den internationalen Handelsregeln. Aus EU-haushaltspolitischen Gründen ist diese Arbeitskraftbindung im AK-Modell unbedingt von den diversen Vorschlägen zur Bindung der Agrarzahlungen an eine sozialversicherungs-pflichtige Anstellung zu unterscheiden. Solche Zahlungen gehören definitiv in den Europäischen Sozialfonds (ESF), da dieser abhängige Beschäftigung fördert. Das AK-Modell verteilt die Mittel aus dem EAGFL, 1. Säule, die bislang ungerecht und undifferenziert an den Grundbesitz ausgezahlt werden. Dies führt in Europa zur überwiegenden Förderung von Großbetrieben und zerstört die arbeitsintensive (bäuerliche) Landwirtschaft. Durch die Umstellung auf den Verteilungsparameter Arbeitskraft würden genau diese Betriebe endlich den gerechten Lohn für ihre volkswirtschaftliche Leistung bekommen. Neue Wege in der Agrarpolitik Das AK-Modell Weitere technische Erläuterungen 3 Grundgedanken: 1. Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitszeitbedarfs eines landw. Betriebes als Verteilungsparameter mit dem Zweck, die im Betrieb anfallende durchschnittliche Arbeitszeit der unterschiedlichen Betriebszweige (Milchvieh, Mutterkühe, Schafe, u.s.w. ) zu vergüten. 2. Vergütung nach regionalen, außerlandw. Vergleichslöhnen, um regionale Vergleichbarkeit von bäuerlicher und außerlandw. Bevölkerung zu ermöglichen und um nationale Ungerechtigkeiten ( wie zur Zeit mit den europaweiten landwirtschaftlichen Flächenprämien ) zu vermeiden. 3. Schwerpunktbildung der Vergütung beim bäuerlichen Familienbetrieb ( 1 – 3 Arbeitskräfte ), davor und danach pro – und degressive Staffelung der AK – Stunden – Vergütung. Zu 1 : Der seit 1993 jedes Jahr aktualisierte Invekos – Sammelantrag enthält schon die wichtigsten und notwendigen Daten! Im o.a. Agrarantrag sind alle Schläge eines Betriebes in ihrer Größe aufgeführt sowie der Tierbestand. Ackerbau : In der KTBL – Datensammlung Betriebsplanung sind die (Jahres-) Arbeitskraftstunden pro Hektar ( Akh/ha ) des Ackerbaus nach Parzellengröße gestaffelt aufgeführt. Entwickelt man nun ( sehr einfach ! ) ein Computerprogramm, das den einzelnen Schlägen im Sammelantrag sofort die Jahres – Akh zuordnet ergibt sich automatisch die Summe der durchschnittlichen Arbeitszeit des gesamten ( prämienberechtigten ) Ackerbaus eines Betriebes in Abhängigkeit der jeweiligen Parzellengröße. Beispiele: Siehe Anlage 1, Seiten 1-1 bis 1- und Anlage 2: Sammelantrag eingescannt und erweitert um eine Spalte Jahres- Akh / Schlag, unten eine Zeile: gesamt Akh im Ackerbau. Tierhaltung: Ebenso wie beim Ackerbau stehen in den anderen landw. Produktionsbereichen wie z.B. Bullen-, Milchviehaltung oder Schafe Arbeitszeitberechnungen zur Verfügung, mit denen der jährliche Arbeitsanfall errechnet werden kann. So könnte auch geziehlte Strukturpolitik anhand von Arbeitszeiten aus tierhaltenden Betrieben aus Höhengebieten, Naturschutzflächen, Küstenschutz o.ä. betrieben werden. Aus den so errechneten Summen ergibt sich nun die gesamte Arbeitszeit im Betrieb nach Durchschnittszahlen. Das bedeutet, daß gut organisierte Betriebe, deren tatsächliche Arbeitszeit geringer ist, einen faktisch besseren Stundenlohn erzielen, als schlechter organisierte Betriebe. Der technische Fortschritt wird bei der jährlichen Überprüfung der Durchschnittszahlen durch das KTBL automatisch mit berücksichtigt; so wird eine Zementierung der Strukturen verhindert. Es werden allerdings endlich die landwirtschaftlichen Produktionsbereiche mit öffentlichen Geldern unterstützt, die wirklich öffentliche Güter und Leistungen erbringen, denn bspw. die ökologische Produktion ist per se wesentlich arbeitsintensiver als die konventionelle. Zu 2.: Da z.B. die deutschen Landwirte sich einkommensmäßig nicht mit ihren europäischen Berufskollegen vergleichen müssen, sondern mit ihren deutschen außerlandwirtschaftlichen Nachbarn (Abwanderung aus der Landwirtschaft in besserverdienende Berufe), liegt der Vergleich und der Bezug auf die regionalen außerlandwirtschaftlichen Einkommen und Arbeitszeiten auf der Hand. In den anderen europäischen Staaten, in denen übrigens die gleichen regionalen Arbeitserledigungsdaten über die Landwirtschaft existieren wie bei uns, würden sich die Zahlungen je nach regionalem Durchschnittseinkommen und Jahresarbeitszeit verändern und jährlich den veränderten Bedingungen automatisch angepaßt. Aus diesen Regionen (wie auch bei uns im Osten) kommt auch die besondere Notwendigkeit die Gesamthöhe der EU – Ausgleichszahlungen pro Betrieb an einen anderen Parameter zu binden als an die Fläche, da die (eigentumsmäßige) Flächenverteilung in manchen süd- und osteuropäischen Staaten sehr unausgewogen ist und durch die einseitige Bindung des Ausgleiches an die Fläche diese Unausgewogenheit noch extrem verstärkt wird. Zu 3.: Auf Grund der zuvor benannten Problematik und der vielfältigen sozialen und krisenfesten Komponenten des bäuerlichen Familienbetriebes für den ländl. Raum und unsere gesamte Gesellschaft ist eine Schwerpunktverteilung bei 1-3 AK/Betrieb der Förderung eines linearen Stundenlohns vorzuziehen. Die größeren Betriebe (über 3 Arbeitskräfte) sind per se rentabeler durch die bekannte Kostendegression bei zunehmender Größe, was durch die jetzige Flächenprämie zu unerträglichen Ungerechtigkeiten führt. Dies alles zu ändern, ist mit dem AK-Modell problemlos möglich, auch indem je nach regionalen Arbeitszeiten die Mindest- und Höchstanzahl an Jahresarbeitsstunden festgelegt werden, die vergütungsberechtigt sind. Oberhalb dieser Grenze sollte der schon erwähnte ESF der EU als Förderinstrument herangezogen werden, um zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen, die ohnehin nur in größeren Betrieben sozialversicherungspflichtig angestellt werden können. So könnte die Vergütung pro Akh von 0 bis 1 Akh stark ansteigen (in Deutschland von 0 – 27 €/h) und ab 3 Akh / Betrieb (dies entspricht ca. 4.500 Jahresarbeitsstunden und bei 6 Akh/ha 750 ha ) langsam gegen 0 tendieren ( z.B. bei 5 Ak oder 7500 Akh pro Betrieb ) siehe Anlage 3: Grafik mit Koordinatensystem ! So ließe sich die in der Öffentlichkeit schlecht zu begründende und ungerechte Häufung der EU – Mittel vermeiden. Je detaillierter man das o.b. Computerprogramm ausgestaltet, desto genauer werden die individuellen betrieblichen Bedingungen berücksichtigt – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand. In die Erfassung der Arbeitszeit fließt bis hier hin nur die z.Zt. prämienberechtigte Fläche ein. Andere Betriebszweige, wie z.B. die Milchproduktion könnten jedoch sofort ohne großen Mehraufwand durch die zusätzliche Berücksichtigung der darin verwandten Arbeitszeit integriert werden. Ebenso ist das Modell bei der zu erwartenden weiteren Osterweiterung problemlos auf die neuen EU – Mitglieder anwendbar, da die regionalen (meistens niedrigeren) außerlandwirtschaftlichen Einkommen und (meistens höheren) Jahresarbeitszeiten entsprechend angewendet werden können und dadurch eine zu plötzliche Verschiebung der sozialen Verhältnisse der EU – Mitgliedsstaaten verhindert wird, jedoch langsam den sich verändernden Bedingungen ohne Systemänderungen angepasst werden kann. An dieser Stelle würden sich einige Beispielsrechnungen ganz gut machen, welche Betriebe die Gewinner und welche die Verlierer sind (siehe Kasseler Institut für ländliche Entwicklung). Man kann aber überschlägig festhalten, daß Betriebe unter- und oberhalb der 1 – 3 Akh – Grenze die Verlierer sein werden und von daher der Punkt 3 die brisanteste aber auch die sinnvollste Komponente des Modells ist.